Über Uns

Möbel sind heutzutage zu einem Konsumgut mit immer kürzer werdender Verwendungsdauer geworden. Man kauft sie günstig ein und nach ein paar Jahren sind sie so verbraucht und kaputt, dass man sich neue kaufen muss.

Jeder Hersteller versucht in immer kürzeren Zeitabständen neue Trends zu setzen. Billige Materialien werden verwendet und es bleibt auch meist keine Zeit mehr für eine qualitativ hochwertige Verarbeitung. Somit verlieren die Möbel innerhalb kürzester Zeit nicht nur ihre Funktionstüchtigkeit, sondern auch ihr Aussehen und ihren Wert. Dies stellt nicht nur langfristig gesehen eine Belastung für die das eigene Portemonnaie dar, sondern vor allem auch für die Umwelt.

Bei uns erhalten Sie hochwertige Einzelanfertigungen, die bis ins kleinste Detail durchdacht sind und ihren Vorstellungen entsprechend angepasst werden. Die präzise gefertigten Objekte sind Unikate, die trotz ihrer Exklusivität in dem von Ihnen gewünschten Preisrahmen bleiben.

Erleben Sie den Spaß, den es macht, gemeinsam Ihren Lebensraum zu planen und Möbel mit Funktionen zu versehen, die weit über das hinaus gehen was diese normalerweise können. In manchen Fällen sind unsere Produkte sogar günstiger als die bekannte Stangenware, da wir regelmäßig Preise recherchieren sowie  Zwischenhändler vermeiden.

Wir steuern diesem Trend entgegen und bieten individuell auf Sie zugeschnittene Möbel an. Dabei achten wir besonders auf:

– Ihre Wünsche und Vorstellungen

– Qualität der verarbeiteten Materialien

– Umweltverträglichkeit der Materialien –

– Langlebigkeit der von uns gefertigten Möbel

– Faire Preise –

Mit Ihnen zusammen werden wir Ihre Wünsche Realität werden lassen. Ob runde, eckige, futuristische, klassische oder funktionale Design-Objekte. Ihren Wünschen und Vorstellungen sind keine Grenzen gesetzt.

Für uns ist das Kreieren von Möbeln nicht nur ein Job, sondern eine Leidenschaft.

Service vor Ort

Wir kommen direkt zu Ihrem Wohnobjekt und vermessen vor Ort - der erste Beratungstermin ist kostenlos und unverbindlich

3D-Planung

Wir fertigen für jedes Projekt eine individuelle 3D-Software-Planung inkl. gerenderter Bilder an, damit das zukünftige Möbelstück voll und ganz Ihren Erwartungen entspricht

Montage vom Fachmann

Unsere Möbel und Küchen werden von zuverlässigen Partnerunternehmen vor Ort bei Ihnen montiert - schnell und kompetent

Ihr Angebot in 3D

Bei der Planung haben Sie zwei Möglichkeiten: Sie erwerben unsere Planung entweder zu einem vereinbarten Fixpreis (18% vom Projektwert)  bzw. zu dem realen Stundenaufwand (106,–€ zzgl. gesetzlicher MwSt). Sie können mit den Planungen ganz problemlos zu verschiedenen Anbietern Ihrer Wahl gehen und sich dort, mit den von uns geplanten Unterlagen, Angebote einholen. Das spart Ihnen und den anderen Anbietern Zeit für Planung und Beratung. Außerdem können dadurch Missverständnisse verhindert werden. In unserem Service ist, soweit benötigt, die Kontrolle der Angebote und eine eventuelle Bauüberwachung mit enthalten. Wenn Sie sich für eines unserer Produkte entscheiden, so verrechnen wir die Kosten für die Planung mit dem Projekt (ausgenommen sind hierbei Elektrogeräte, Spülen und Armaturen, sowie technisches Zubehör).

Kundenmeinungen

Qualität hat Vorrang

Wir beziehen unsere Materialien nur von hochwertigen Marken-Herstellern aus Deutschland, die für die Langlebigkeit ihrer Produkte garantieren

Trends setzen

Unsere Design-Produkte sind ihrer Zeit voraus. Gemeinsam mit der Industrie entwickeln wir hochmoderne Möbel für zukünftige Produktlinien

Umweltschutz zählt

Unsere Möbel sind frei von giftigen Substanzen und schonen dank ihrer guten Verarbeitung und Langlebigkeit Ressourcen und die Umwelt

Faire Preise

Bei uns bekommen Sie hochwertige Designerstücke zu einem sehr guten Preis-Leistungsverhältnis

Wir erfüllen Wünsche

Gemeinsam mit Ihnen planen wir Ihre Traumküche oder Ihr liebstes Möbelstück ganz nach Ihren Vorstellungen und Bedürfnissen

Design für die Zukunft

Unsere Produkte bestechen nicht nur durch Funktionalität, sondern auch durch ihr Erscheinungsbild

Zu unserem Unternehmen

Für unser Unternehmen stand und steht nicht nur Funktionalität, sondern auch Design und Qualität, und vor allem Einzigartigkeit im Vordergrund.

Jeder Mensch ist einzigartig, und jeder hat eine eigene Lebensgeschichte, einen eigenen Geschmack, der ihn zu einem Individuum macht. Wir haben gelernt sehr genau zuzuhören und uns in die Welt unserer Kunden hineinzuversetzen und ihnen zu helfen ihre Wünsche umzusetzen.

Und dabei ist es egal, ob sie sich runde, eckige, moderne, zeitlose oder klassische, futuristische, funktionale oder elegante Möbel wünschen.

Möbel zu designen und zu entwerfen ist für uns nicht nur ein Beruf, sondern etwas was unser Herz höher schlagen lässt.

Wir entdecken nicht neue Trends in einem von der Umwelt abgeschlossenen Büro, sondern wir entdecken ständig neue Trends zusammen mit unseren Kunden.

Bis heute geben uns über 6.000 zufriedene Kunden damit Recht.

Zu den Inhabern

Schon während der Kindheit entdecken wir unsere Begeisterung für Architektur. Alte Gemäuer verzauberten einen und jedes Möbelstück erzählte eine eigene Geschichte. Manchmal konnte man in ihnen sogar etwas entdecken, was auf den ersten Blick verborgen blieb. In Gedanken stellte man sich vor, dass hinter den Türen und Schlössern Geheimnisse darauf warteten, entdeckt zu werden.

Seit der Jugend faszinierten uns die verschiedenen Lebensräume in Filmen wie beispielsweise “James Bond”. Bewegliche Schränke und Wände mit verborgenen Kammern dahinter, futuristische Betten und Einrichtungen, die mehr an Weltraum und Abenteuer erinnerten als an Wohnmöbel.

Immer wieder waren wir enttäuscht, dass es diese Art von Möbeln nicht zu kaufen gab.

 Das änderte sich später, als wir die Einbauküchen für uns neu entdeckte, hier konnte man Leidenschaft mit dem Beruf verbinden.

Im Laufe der fast zwei Jahrzehnten unserer Tätigkeit konnten wir einige Neuerungen und Innovationen für unsere Kunden hervorbringen.

Umwelt

Bei der Herstellung und Planung legen wir großen Wert auf die Herkunft der von uns verwendeten Materialien.

Aus eigener Überzeugung, geprägt durch einige Rundreisen in Ländern wie beispielsweise Indonesien, China, Philippinen und viele andere achten wir stets auf die sorgfältige Auswahl und Nachhaltigkeit der verarbeiteten Materialien.

Wir versuchen auf Plastik weitestgehend zu verzichten und Holz von schnell nachwachsenden Bäumen zu verarbeiten.

Produkte aus Umweltzerstörung, Ausbeutung und Kinderarbeit lehnen wir grundsätzlich selbstverständlich ab.

Meist sind die Preisunterschiede für einen fairen Handel mit Rohstoffen für unsere Kunden so gering, dass es für uns unverständlich ist, warum nicht jedes Unternehmen verstärkt auf Nachhaltigkeit achtet.

Einige Unternehmen versuchen uns dahingehend zu beeinflussen, dass wir in immer kürzer werdenden Abständen unsere alten Besitztümer gegen Neue austauschen sollen, was teilweise zu bewussten Manipulationen durch Unternehmen innerhalb der Branche führt. Diese massive Verschwendung verursacht nicht nur erhebliche Mehrkosten durch das ständige Ersetzen von neuen Möbeln oder anderen Gütern, sondern belastet auch in hohem Maße unsere Umwelt und zerstört nachhaltig unsere Lebensgrundlage.

Durch unsere Arbeit versuchen wir einen Teil dazu bei zu tragen, dass wieder ein Umdenken insbesondere beim Kauf von Inneneinrichtungsgegenstände stattfindet. Die Langlebigkeit unserer Produkte steht deshalb im Vordergrund.

Mit unserer Arbeit möchten wir unseren Kunden die Möglichkeit geben, sich ein Leben lang und über mehrere Generationen hinaus an ihrer Einrichtung zu erfreuen.

Informationen

Durch die enge Zusammenarbeit mit den Kunden vor Ort entstehen praktische Ideen, die nicht am Zeichenbrett entwickelt worden sind.

Mit dem Kunden als Partner, stehen wir im regen Austausch mit ihm, hören zu und versuchen die Kundenwünsche optimal umzusetzen.

Dadurch, dass wir ständig vor neue Herausforderungen gestellt werden, haben wir eine gewisse Sensibilität in Bezug auf neue Kundenwünsche, die schon einige Innovationen hervorgebracht oder durch die wir unbeabsichtigt neue Trends gesetzte haben.

 

Bei Interesse einer Kooperation oder Fragen bezüglich unseres Angebots rufen Sie uns oder schreiben Sie uns eine Email.

Bei Kooperationen und gemeinsamen Projekten helfen wir Ihnen effizienter arbeiten zu können. Gerne fertigen wir für Sie Elektro- und Wasserinstallationspläne an oder erstellen Visualisierungen und hochwertige Bildmaterialien.

Hierbei dienen wir als Ansprechpartner zwischen Ihnen und dem Kunden, und verbessern dadurch nicht nur den Informationsfluss sowie die Kommunikation zwischen allen Beteiligten, sondern garantieren einen reibungsloseren Ablauf.

 

Brauchen Sie kurzfristig Unterstützung bei einem Projekt oder haben Interesse an einer Zusammenarbeit? Dann rufen Sie an oder schreiben uns eine Email.

Haben Sie Interesse daran, ein Highlight in Ihrer Ausstellung präsentieren zu können, was es in anderen Möbelhäusern nicht gibt? Gerne stellen wir Ihnen ein Ausstellungsstück zur Verfügung. Durch Zusammenarbeit mit verschiedenen Produzenten sind wir in der Lage, auch Möbelstücke in größerer Stückzahl produzieren zu lassen.

Wir helfen Ihnen auch dabei Ihre eigene Produktlinie zu kreieren oder unsere Innovationen in Ihr Sortiment zu integrieren.

 

Für Fragen zur Zusammenarbeit oder Informationen zu unseren Leistungen rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Email.

Hat Sie unsere Seite neugierig gemacht, haben Sie Fragen oder brauchen Unterstützung bei der Umsetzung Ihrer Idee?

Gerne kommen wir zu Ihnen nach Hause und machen Ihnen ein unverbindliches, kostenloses Angebot.

 

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Email.


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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Käufer“).

(2) Die AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen (§§ 433, 651 BGB), einschließlich einer etwaig erforderlich werdenden Montage dieser. Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen Fassung.

(3) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.

(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(6) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

 

§2 Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.

(2) Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.

(3) Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung), elektronisch (durch E-Mail) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.

(4) Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen.

 

§3 Lieferfrist und Lieferverzug

(1) Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist ca. 8 Wochen ab Vertragsschluss.

(2) Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.

(3) Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer mit einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen erforderlich.

(4) Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Rechte unberührt.

 

§4 Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf) und dort, soweit vereinbart, auf Kosten des Käufers montiert. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.

(2) Den genauen Lieferzeitpunkt teilen wir dem Käufer mindestens 14 Tage vorher schriftlich oder elektronisch mit.

(3) Handelsübliche  und  für  den  Käufer zumutbare  Abweichungen  gegenüber Ausstellungsstücken bzw. Mustern (z.B. Strukturunterschiede,  Trübungen,  Äderungen,  Poren, offene Stellen, Einschlüsse, Risse und Quarzadern in Naturstein-Arbeitsplatten sowie Farb- und  Maserungsabweichungen  bei  Holzoberflächen), auf die sich die Bestellung bezieht, stellen keinen Mangel der Ware dar,  sofern  sie  natur- oder herstellungsbedingt sind. Gleiches gilt für handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen von Maßdaten. Dies  gilt  nicht  für  den  Fall,  dass  eine  Zusicherung entsprechender Eigenschaften durch uns erfolgte.

(4) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Soweit bei einer vereinbarten Montage der Ware eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

(5) Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten, Transportkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung i.H.v. 100,00 EUR pro Kalendertag, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware.

Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.

 

§5 Zahlungsbedingungen

(1) Wir sind berechtigt, Anzahlungen zu verlangen. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, sind vom Käufer 50% des vereinbarten Preises 14 Tage nach Vertragsschluss zu zahlen. Weitere 30% des vereinbarten Kaufpreises sind 7 Tage vor dem Lieferzeitpunkt und die restlichen 20% 14 Tage nach Übergabe der Ware oder, soweit eine Montage vereinbart ist, nach Abnahme zu zahlen.

(2) Soll die Zahlung des vereinbarten Preises über eine Finanzierung erfolgen tritt der Käufer den Auszahlungsanspruch gegenüber der finanzierenden Bank hiermit an uns ab; wir nehmen die Abtretung an. Der Käufer verpflichtet sich, die Auszahlung des Finanzierungsbetrages gemäß des Zahlungsplanes in Abs. 1 mit der finanzierenden Bank zu vereinbaren.

(2) Beim Versendungskauf (§ 4 Abs. 1) trägt der Käufer die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Käufer gewünschten Transportversicherung. Sofern wir nicht die im Einzelfall tatsächlich entstandenen Transportkosten in Rechnung stellen, gilt eine Transportkostenpauschale (ausschließlich Transportversicherung) i.H.v. 250,00 EUR als vereinbart. Es ist dem Käufer unbenommen, einen geringeren Aufwand dafür bei uns nachzuweisen. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer.

(3) Mit Ablauf der Zahlungsfristen in Abs. 1 kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.

(4) Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers hingegen unberührt.

(5) Liegt Zahlungsverzug durch den Käufer vor stehen uns an den noch nicht erbrachten Leistungen Zurückbehaltungsrechte zu. Das Zurückbehaltungsrecht entfällt, sobald kein Zahlungsverzug mehr vorliegt.

(6) Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

 

$6 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.

(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Käufer den fälligen Kaufpreis nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Käufer zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

 

§7 Montage

(1) Erfolgt die Herstellung der Ware, ihre Lieferung und – soweit vereinbart – Montage auf der Grundlage spezifischer und konkreter räumlicher Gegebenheiten beim Käufer gelten die nachstehenden Regelungen.

(2) Die  Planung  und  Angebotserstellung  erfolgt  aufgrund  der  vom  Käufer übergebenen  Baupläne  und  angegebenen  Maße  bzw.  aufgrund  der  vom  Käufer erstellten  und  bestätigten  Installations,- Montage- bzw. Lagepläne. Der Käufer verpflichtet  sich  zur  gewissenhaften  Prüfung  der  von  ihm  übergebenen Pläne  und  angegebenen  Maße. Er ist ferner verpflichtet,  uns mit Übergabe der Pläne über sämtliche sich im Bereich der zu montierenden Ware befindlichen Leitungen (Elektro,  Heizung, Sanitär etc.) zu informieren.

(3)  Ergibt sich nach Feststellung des genauen Raummaßes vor Ort die Unrichtigkeit der vom Käufer bekannt gegebenen Maße, die nicht durch uns zu vertreten sind und werden hierdurch Änderungen  der zu liefernden Ware erforderlich, die zu Mehrungen hinsichtlich des Umfangs der Ware und / oder – soweit vereinbart – des Montageaufwandes führen, so sind die Parteien verpflichtet, bezüglich  des Mehraufwandes eine zusätzliche, angemessene  Vergütung zu vereinbaren. Gleiches gilt  für  den Fall, dass eine Umsetzung des Vertrages auf der Grundlage der vom Käufer erstellten und durch ihn geprüften und bestätigten Pläne nicht möglich ist und dies nur durch zusätzliche, nicht vertragsgegenständliche Installationen an Elektro-  und/oder Sanitärleitungen führt oder Änderungen der einzubauenden Ware erforderlich macht. Soweit der Käufer die Maße schuldhaft unrichtig an uns übermittelt hat behalten wir uns die Geltendmachung etwaiger weiterer Schadensersatzansprüche vor. Bis zur Einigung über die Höhe des Mehraufwandes sind wir berechtigt, an noch nicht erbrachten Leistungen ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, soweit wir die fehlerhaften Angaben, die eine Vereinbarung der zusätzlichen Vergütung wegen eines erforderlichen Mehraufwandes gemäß obigen Regelungen nach sich ziehen, nicht zu vertreten haben.

(4) Werden durch Änderungen i.S.v. Abs. 3 ursprünglich geschuldete Arbeiten nicht mehr erforderlich so reduziert sich die zu zahlende Vergütung um den prozentualen Anteil dieser entfallenden Arbeiten am Wert des Gesamtvertrages. Reduzierungen unter 5% vom Auftragswert bleiben unberücksichtigt.

 

§8 Mängelansprüche des Käufers

(1) Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB).

(2) Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten alle Produktbeschreibungen, die Gegenstand des Vertrages sind; es macht hierbei keinen Unterschied, ob die Produktbeschreibung vom Käufer, vom Hersteller oder von uns stammt.

(3) Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) übernehmen wir jedoch keine Haftung.

(4) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, richten sich die Ansprüche des Käufers nach den gesetzlichen Bestimmungen. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

(5) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

(6) Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben bzw. sie besichtigen zu lassen. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau (Montage), wenn wir ursprünglich nicht zur Montage verpflichtet waren.

(7) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten, wenn keine Montage vereinbart war), tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar.

(8) Bei einem unerheblichen Mangel besteht für den Käufer kein Rücktrittsrecht.

 

§9 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Käufer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten unser Geschäftssitz in Berlin. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

 

 

BEI VERBRAUCHERN UNWIRKSAME KLAUSELN:

 

§7 Mängelansprüche des Käufers

(4) Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder später ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverzüglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Käufer offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.

(5) Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

(6) Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Käufer den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Käufer ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

(7) Der Käufer hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Käufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.

(8) Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten, soweit keine Montage vereinbart war), tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Käufer die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Käufer nicht erkennbar.

(9) Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

(10) Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von § 8 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

 

§8 Sonstige Haftung

(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur

  1. a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  2. b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(3) Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben und für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies Kündigungsrecht des Käufers (insbesondere gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

 

§9 Verjährung

(1) Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

(2) Handelt es sich bei der Ware jedoch um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt bleiben auch weitere gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 438 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3, §§ 444, 479 BGB).

(3) Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Käufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Schadensersatzansprüche des Käufers gem. § 8 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2(a) sowie nach dem Produkthaftungsgesetz verjähren jedoch ausschließlich nach den gesetzlichen Verjährungsfristen.

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

 

Schmidt, Mirko

Phoenixart Möbeldesign

Kadiner Strasse 20

10243 Berlin

 

Kontakt:

Telefon: +4915785088902

Festnetz: +493051062323

E-Mail:  info@phoenixart.de

 

Umsatzsteuer-ID:

 

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:

 

DE287242881

 

Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:

 

Schmidt, Mirko

Kadiner Strasse 20

10243, Berlin

 

Quelle: http://www.e-recht24.de

 

 

Haftungsausschluss (Disclaimer)

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Auf unseren Seiten sind Plugins des sozialen Netzwerks Facebook (Facebook Inc., 1601 Willow Road, Menlo Park, California, 94025, USA) integriert. Die Facebook-Plugins erkennen Sie an dem Facebook-Logo oder dem “Like-Button” (“Gefällt mir”) auf unserer Seite. Eine Übersicht über die Facebook-Plugins finden Sie hier: http://developers.facebook.com/docs/plugins/.

Wenn Sie unsere Seiten besuchen, wird über das Plugin eine direkte Verbindung zwischen Ihrem Browser und dem Facebook-Server hergestellt. Facebook erhält dadurch die Information, dass Sie mit Ihrer IP-Adresse unsere Seite besucht haben. Wenn Sie den Facebook “Like-Button” anklicken während Sie in Ihrem Facebook-Account eingeloggt sind, können Sie die Inhalte unserer Seiten auf Ihrem Facebook-Profil verlinken. Dadurch kann Facebook den Besuch unserer Seiten Ihrem Benutzerkonto zuordnen. Wir weisen darauf hin, dass wir als Anbieter der Seiten keine Kenntnis vom Inhalt der übermittelten Daten sowie deren Nutzung durch Facebook erhalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Datenschutzerklärung von facebook unter http://de-de.facebook.com/policy.php

Wenn Sie nicht wünschen, dass Facebook den Besuch unserer Seiten Ihrem Facebook-Nutzerkonto zuordnen kann, loggen Sie sich bitte aus Ihrem Facebook-Benutzerkonto aus.

 

Datenschutzerklärung für die Nutzung von Google +1

Erfassung und Weitergabe von Informationen:

Mithilfe der Google +1-Schaltfläche können Sie Informationen weltweit veröffentlichen. Über die Google +1-Schaltfläche erhalten Sie und andere Nutzer personalisierte Inhalte von Google und unseren Partnern. Google speichert sowohl die Information, dass Sie für einen Inhalt +1 gegeben haben, als auch Informationen über die Seite, die Sie beim Klicken auf +1 angesehen haben. Ihre +1 können als Hinweise zusammen mit Ihrem Profilnamen und Ihrem Foto in Google-Diensten, wie etwa in Suchergebnissen oder in Ihrem Google-Profil, oder an anderen Stellen auf Websites und Anzeigen im Internet eingeblendet werden.

Google zeichnet Informationen über Ihre +1-Aktivitäten auf, um die Google-Dienste für Sie und andere zu verbessern. Um die Google +1-Schaltfläche verwenden zu können, benötigen Sie ein weltweit sichtbares, öffentliches Google-Profil, das zumindest den für das Profil gewählten Namen enthalten muss. Dieser Name wird in allen Google-Diensten verwendet. In manchen Fällen kann dieser Name auch einen anderen Namen ersetzen, den Sie beim Teilen von Inhalten über Ihr Google-Konto verwendet haben. Die Identität Ihres Google-Profils kann Nutzern angezeigt werden, die Ihre E-Mail-Adresse kennen oder über andere identifizierende Informationen von Ihnen verfügen.

 

Verwendung der erfassten Informationen:

Neben den oben erläuterten Verwendungszwecken werden die von Ihnen bereitgestellten Informationen gemäß den geltenden Google-Datenschutzbestimmungen genutzt. Google veröffentlicht möglicherweise zusammengefasste Statistiken über die +1-Aktivitäten der Nutzer bzw. gibt diese an Nutzer und Partner weiter, wie etwa Publisher, Inserenten oder verbundene Websites.

 

Datenschutzerklärung für die Nutzung von Twitter

Auf unseren Seiten sind Funktionen des Dienstes Twitter eingebunden. Diese Funktionen werden angeboten durch die Twitter Inc., Twitter, Inc. 1355 Market St, Suite 900, San Francisco, CA 94103, USA. Durch das Benutzen von Twitter und der Funktion “Re-Tweet” werden die von Ihnen besuchten Webseiten mit Ihrem Twitter-Account verknüpft und anderen Nutzern bekannt gegeben. Dabei werden auch Daten an Twitter übertragen.

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